Persönliche Beratung
vor Ort
Bestimmte Einrichtungen und Unternehmen unterliegen laut Infektionsschutzgesetz der infektionshygienischen Überwachung durch das Gesundheitsamt.
Im Rahmen der Vorbereitungen auf behördliche Überprüfungen beraten wir Sie umfassend. Zur Sicherstellung und Verbesserung von Funktions- und Prozessabläufen sind regelmäßige Hygienebegehungen zu empfehlen. Die Arbeit unserer autorisierten Experten berücksichtigt dabei selbstverständlich die aktuell geltenden Vorschriften und gesetzlichen Richtlinien.
Gemeinsam ermitteln wir den aktuellen Ist-Zustand vorhandener Hygienestandards Ihrer Einrichtung und formulieren, falls erforderlich, Empfehlungen für Verbesserungen.